Erbrecht

Erbrecht

Im Erbrecht beraten wir Sie generell, wenn Sie Ihre Erbfolge und Ihren Nachlass regeln wollen. Dabei erarbeiten wir gern für Sie als Einzelperson eine individuelle Nachlassregelung, die Ihren speziellen Wünsche gerecht wird. Genauso entwerfen wir aber auch zum Beispiel Ehegattentestamente, Erbverträge oder Erbverzichtserklärungen.

Im Zusammenhang mit einem konkreten Erbfall beraten und vertreten wir Sie selbstverständlich gerichtlich wie außergerichtlich, wenn Sie als Hinterbliebener betroffen sind. Dies wäre insbesondere der Fall, wenn Sie gesetzlicher und per Testament eingesetzter Erbe, Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigter oder zu Unrecht in Ihrer erbrechtlichen Stellung übergangen wären.

Auch Patienten- und Betreuungsverfügungen sowie Vorsorgevollmachten können Sie durch uns erstellen lassen und hinterlegen.

Sprechen Sie uns bitte einfach an. Im Erbrecht stehen Ihnen die beiden Kolleginnen Martina Lange-Rahlf und Andrea Kalthoff gerne zur Verfügung.

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