Handelsrecht
Dem Handelsrecht unterfallen alle Rechtsfragen oder Streitigkeiten, die Anknüpfungspunkte zum Recht der Handelsgesellschaften (z.B. oHG, KG, GmbH, AG), der Kaufleute, zum Firmenrecht (der Name eines Kaufmanns) und kaufmännischen Handels- und Warenverkehr haben.
Gern stehen wir Ihnen auf dem Gebiet des Handelsrechts insbesondere für folgende Angelegenheiten zur Verfügung:
- Vertragsgestaltungen für Handelsverbindungen oder einzelne Handelsgeschäfte
- Gründung oder Auseinandersetzung von Handelsgesellschaften
- Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungsrechten aus Handelsgeschäften
- Lösung von Problemstellungen auf dem Gebiet des Handelsvertreterrechts, insbesondere Handelsvertreterausgleichsansprüche
Für Ihre Besprechung mit unseren Anwälten sollten Sie bereits im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen und Informationen zusammenstellen und zur Verfügung haben. Wenn Sie auf diese Weise das Ihre zur Vorbereitung des ersten Beratungsgespräches tun, kann der Anwalt Ihnen eine sachgerechte Einschätzung der Rechtslage geben, die Kosten kalkulieren und möglicherweise Rechtsstreite verhindern oder frühzeitig in die richtige Richtung lenken.
Sprechen Sie uns bitte einfach an. Für den Bereich des Handelsrechts stehen Ihnen in allen Belangen die Kollegen Cord Ingendahl und Andrea Kalthoff jederzeit gerne zur Verfügung.