Inkasso vom Anwalt

Inkasso vom Anwalt

Die Einziehung offener Forderungen gehört zum Kernbereich anwaltlicher Tätigkeit und wird von uns selbstverständlich gerne übernommen. Unsere Inkassotätigkeit erfolgt individuell, also stets mit Blick auf den konkreten Einzelfall und nicht im Wege sehr häufig anzutreffender automatisierter Massenabfertigung, wie insbesondere bei großen Inkassodiensten.

Mit unserer sofortigen Beauftragung nach Durchlaufen des unternehmenseigenen Mahnwesens stellen Sie sicher, dass der zugrunde liegende Sachverhalt nur einmal – bei noch frischer Erinnerung – aufgearbeitet und mitgeteilt werden muss und im Falle einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung auch die Kosten des vorgerichtlichen Forderungseinzugs in vollem Umfang erstattungsfähig sind. Zudem wird die Hälfte der außergerichtlichen Geschäftsgebühr bei gleich bleibendem Streitgegenstand auf die Verfahrensgebühr in einem womöglich nachfolgenden Prozess angerechnet, was bei vorheriger Einschaltung eines Inkassodienstes nicht der Fall ist. Zur Berechnung der Anwaltsvergütung siehe Kosten, bei regelmäßiger Beauftragung im Rahmen dauerhafter Zusammenarbeit können Sonderkonditionen vereinbart werden.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Inkassoauftrag direkt an inkasso@ra-ingendahl.de, wir setzen uns dann unverzüglich mit Ihnen in Verbindung. Natürlich können Sie in derartigen Fällen ebenso unsere Zentrale oder einen beliebigen Anwaltskollegen ansprechen.