Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht regelt die so genannte Gesamtvollstreckung und beschäftigt sich mit den zahlreichen Problemen, die sich für Gläubiger und Schuldner aus der Zahlungsfähigkeit und/oder Überschuldung einer natürlichen oder juristischen Person ergeben. Da der Gesamtvollstreckung grundsätzlich Vorrang eingeräumt ist, sind während des Insolvenzverfahrens und in der Wohlverhaltensperiode fast alle Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckungs unzulässig. Hieraus ergeben sich Besonderheiten bei der Beitreibung von Forderungen, aber auch Möglichkeiten für die Gegenwehr zu Unrecht in Anspruch genommener Schuldner.
Gern stehen wir Ihnen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts zum Beispiel für folgende Angelegenheiten zur Verfügung:
- Anmeldung titulierter oder nicht titulierter Forderungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen Ihres Schuldners
- Durchführung außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuche (als Vorraussetzung zur Beantragung eine Verbraucherinsolvenzverfahrens)
- Hilfestellung zur Vermeidung einer drohenden Insolvenz
- Hilfestellung bei der Insolvenzantragstellung
- Ihre Vertretung als Gläubiger oder Schuldner im Insolvenzverfahren
Für Ihre Besprechung mit unseren Anwälten sollten Sie bereits im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen und Informationen zusammenstellen und zur Verfügung haben. Wenn Sie auf diese Weise das Ihre zur Vorbereitung des ersten Beratungsgespräches tun, kann der Anwalt Ihnen eine sachgerechte Einschätzung der Rechtslage geben, die Kosten kalkulieren und möglicherweise Rechtsstreite verhindern oder frühzeitig in die richtige Richtung lenken.
Sprechen Sie uns bitte einfach an. Für den Bereich des Insolvenzrechts steht Ihnen die Kollegin Andrea Kalthoff jederzeit gerne zur Verfügung.