Oldtimerrecht

Oldtimerrecht

Im Oldtimerrecht finden sich Probleme des allgemeinen Zivilrechts und des Verkehrsrechts speziell rund um den Betrieb und den Erhalt historischer Fahrzeuge; angefangen beim Kauf (Kaufvertrag), über Reparatur und Restauration (Werkvertrag), Mängel, Gewährleistung und Garantie, bis hin zur Zulassung, Versicherung, Unfall, Schadensregulierung, Wertgutachten und anderes mehr.

Für dieses sehr spezielle Rechtsgebiet steht Ihnen das juristische und technische Fachwissen des Kollegen Cord Ingendahl zur Verfügung.

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