Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten

Dem Ordnungswidrigkeitenrecht unterfallen alle Rechtsfragen oder Streitigkeiten, bei denen es um die Androhung oder Verhängung von Straf- oder Bußgeldern im Zusammenhang mit Ordnunswidrigkeiten geht. Das größte Anwendungsgebiet sind die Verkehrsordnungswidrigkeiten. Unter dieses Rechtsgebiet fallen aber auch Tatbestände aus dem Gewerberecht, dem Umweltrecht oder dem allgemeinen Ordnungsrecht. Gerne stehen wir Ihnen auf diesem Rechtsgebiet insbesondere für folgende Angelegenheiten zur Verfügung:

- in Straf- oder Bußgeldsachen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Trunkenheits- oder Drogenfahrten
- bei Inanspruchnahme als Arbeitgeber wegen behaupteter Verstöße gegen das Fahrpersonalgesetz oder unzulässiger Beschäftigung nicht angemeldeter Personen
- bei allen weiteren behaupteten Verstößen gegen Bundes- oder Landesgesetze, die Ordnungswidrigkeits- bzw. Bußgeldvorschriften enthalten, wie z.B. das Lebensmittelgesetz, das Feldordnungsgesetz, Waffengesetz u.ä.

Für Ihre Besprechung mit unseren Anwälten sollten Sie bereits im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen und Informationen zusammenstellen und zur Verfügung haben. Wenn Sie auf diese Weise das Ihre zur Vorbereitung des ersten Beratungsgespräches tun, kann der Anwalt Ihnen eine sachgerechte Einschätzung der Rechtslage geben, die Kosten kalkulieren und möglicherweise Rechtsstreite verhindern oder frühzeitig in die richtige Richtung lenken.

Sprechen Sie uns einfach an. Für den Bereich des Verkehrsrechts stehen Ihnen in allen Belangen die Kollegen Cord Ingendahl, Andrea Kalthoff sowie Thomas Mühlbach jederzeit gern zur Verfügung.

zurück zur Auswahl