Prozessfinanzierung

Prozessfinanzierung

Zivilprozesse können insbesondere bei hohen Gegenstandswerten ein ziemlich großes finanzielles Risiko mit sich bringen, welches nicht rechtsschutzversicherte Mandanten mitunter sogar bei überwiegender Erfolgsaussicht von der eigentlich angestrebten konsequenten Rechtsverfolgung abhält. In derartigen Fällen könnte der Rückgriff auf einen gewerblichen Prozessfinanzierer eine sinnvolle Alternative darstellen.

Ein Prozessfinanzierer übernimmt nach Prüfung der Erfolgsaussichten sämtliche Kosten eines Prozesses und geht damit sogar über den Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung hinaus. Im Gegenzug erhält der Prozessfinanzierer im Erfolgsfall eine Beteiligung am Erlös, die je nach Anbieter und Gegenstandswert in der Regel zwischen 20 und 50 % liegt. Bei einer Prozessniederlage trägt allein der Prozessfinanzierer die Kosten.

Da ein gewerblicher Prozessfinanzierer natürgemäß gewinnorientiert handelt, werden von nahezu allen Anbietern nur lukrativere Fälle ab Gegenstandswerten im fünf- bis sechsstelligen Bereich und nach strenger Prüfung der Erfolgsaussichten auf Grundlage einer vom – frei wählbaren – Rechtsanwalt fertig ausgearbeiteten Klageschrift angenommen. Gerne sind wir Ihnen bei der Bewerkstelligung einer solchen Prozessfinanzierung behilflich.

Der Deutsche Anwaltverein hält auf seinen Internetseiten eine Übersicht der Prozessfinanzierer ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität (Stand der Übersicht: 13.02.2009) mit Links zu den jeweiligen Internetauftritten bereit.

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