Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe
Wer nicht über ausreichende finanzielle Mittel zur Durchsetzung bzw. Verteidigung seiner Rechte vor Gericht verfügt und nicht auf den Rechtsschutz einer Versicherung oder einer anderen beitragsfinanzierten Institution wie einer Gewerkschaft oder eines Mieterschutzvereins zurückzugreifen in der Lage ist, kann Anspruch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenkostenhilfe im Bereich des Familienrechts ohne oder mit Zahlung eigener monatlicher Raten haben.
Neben den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zur Feststellung der Bedürftigkeit einer Partei wird die Berechtigung der Inanspruchnahme dieser Form der staatlichen Unterstützung auch inhaltlich geprüft. Das Gericht unterzieht den Prozessstoff einer oberflächlichen Prüfung und beurteilt die Erfolgsaussichten auf Seiten des Antragstellers, der sich nicht mutwillig in ein gerichtliches Verfahren begeben darf. Insofern erscheint die frühzeitige anwaltliche Unterstützung sinnvoll, wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.
Mit der Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe wird der betreffenden Partei auf Antrag der zuvor gewählte Rechtsanwalt beigeordnet. Getragen werden von der Staatskasse sowohl Gerichtskosten als auch Rechtsanwaltskosten, dies in der Regel nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Prozessvertreters. Zu beachten ist, dass zur Vermeidung mutwilligen Vorgehens allein die Kosten des eigenen Rechtsanwalts und nicht auch die der anderen Partei im Falle des Unterliegens übernommen werden, so dass ein echtes Prozessrisiko verbleibt.
Weitere Informationen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie den jeweils erforderlichen Vordruck zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse finden Sie in unserem Download-Bereich unter der Rubrik Service.
Anspruch auf Beratungskostenhilfe gibt es in der Freien Hansestadt Bremen im Übrigen nicht, die entsprechende Fuktion erfüllen die Rechtsberatung im Hause der Arbeitnehmerkammer sowie die öffentliche Rechtsberatung des Bremischen Anwaltsvereins im Amtsgericht Bremen. Für Mandanten insbesondere aus dem niedersächsischen Umland übernehmen wir mitunter auch Beratungshilfemandate, sprechen Sie den zuständigen Sachbearbeiter einfach darauf an. Weitergehende Informationen und den erforderlichen Vordruck finden Sie ebenfalls in der Rubrik Service.