Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese die Kosten rechtlicher Auseinandersetzungen bei Eintritt eines Versicherungsfalls in den konkret versicherten Rechtsgebieten. Zu beachten ist, dass längst nicht alle Rechtgebiete versicherbar sind und der an sich gegebene Versicherungsschutz unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder entfallen kann, z. B. im Falle vorsätzlichen Handelns oder bei Verletzung von Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag.

Da insbesondere der Eintritt eines potenziellen Versicherungsfalls innerhalb kurzer Frist bei der Rechtsschutzversicherung zu melden ist, übernehmen wir dies gerne für Sie. Eine einfache Kostendeckungsanfrage verstehen wir als kostenlose Serviceleistung für unsere Mandanten. Falls jedoch ein längerer Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung über das Bestehen der Eintrittsverpflichtung aus dem Versicherungsvertrag erforderlich werden sollte, stellt diese Tätigkeit eine gesondert zu vergütende Angelegenheit dar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man aber auch diese Anwaltskosten von der Gegenseite erstattet verlangen.

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