Strafrecht

Strafrecht

Im Strafgesetzbuch (StGB) und den Nebengesetzen, wie zum Beispiel dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sind eine Vielzahl von aktiven Handlungen und Unterlassungen unter Strafe gestellt, wo die Hinzuziehung/Beauftragung eines Strafverteidigers zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Ermittlungsverfahren sinnvoll ist. Neben allgemein geläufigen Delikten wie Körperverletzung, Raub, Diebstahl, Sachbeschädigung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Trunkenheit im Verkehr oder unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, werden in unserem Hause unter anderem (nicht abschließende Aufzählung) die nachfolgend aufgeführten Straftaten bearbeitet:

- Straftaten gegen das Leben (z.B. Fahrlässige Tötung)
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit (z.B. Freiheitsberaubung)
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z.B. Sexuelle Nötigung)
- Betrug und Untreue
- Begünstigung und Hehlerei
- Gemeingefährliche Straftaten (z.B. Brandstiftung, Unterlassene Hilfeleistung).

Haben Sie ein Anliegen aus dem Rechtsgebiet Strafrecht, dann sprechen Sie uns bitte einfach an. Der insbesondere auf Strafrecht spezialisierte Kollege Thomas Mühlbach steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung; notfalls auch außerhalb der regulären Bürozeiten und an Wochenenden über unser Notfalltelefon Strafrecht mit der Rufnummer 0178-3695573.

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