Verbraucherschutz
Das Verbraucherrecht beschäftigt sich mit allen privatrechtlichen Rechtsbeziehungen bei denen zumindest ein Verbraucher beteiligt ist. Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert in § 13 Verbraucher als jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Demgemäss beraten und vertreten wir Sie hier auch in allen Angelegenheiten, die sich aus Ihrer Stellung als Verbraucher ergeben.
Als besonderen Bereich zählen wir hierzu auch die Beratung über und die Erstellung von Vorsorgeunterlagen bestehend aus Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Gern stehen wir Ihnen mithin auf dem Gebiet des Verbraucherrechts zum Beispiel für folgende Angelegenheiten zur Verfügung:
- bei der Prüfung und Durchsetzung von Verträgen
- bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nach einem Kauf, bezüglich Ihrer Mietwohnung, aus Reiseverträgen oder der Beauftragung von Handwerksleistungen,
- Bei Streitigkeiten mit Versorgungsunternehmen wie Energieversorgern oder Telekommunikationsunternehmen
- bei Schwierigkeiten hinsichtlich der Abwicklung von Darlehensverträgen oder der Einziehung privat gewährter Darlehen
Für Ihre Besprechung mit unseren Anwälten sollten Sie bereits im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen und Informationen zusammenstellen und zur Verfügung haben. Wenn Sie auf diese Weise das Ihre zur Vorbereitung des ersten Beratungsgespräches tun, kann der Anwalt Ihnen eine sachgerechte Einschätzung der Rechtslage geben, die Kosten kalkulieren und möglicherweise Rechtsstreite verhindern oder frühzeitig in die richtige Richtung lenken.
Sprechen Sie uns einfach an. Für den Bereich des Verbraucherrechts steht Ihnen die Kollegin Andrea Kalthoff jederzeit gerne zur Verfügung.