Verkehrsrecht

Verkehrsrecht

Dem Verkehrsrecht unterfallen alle Rechtsfragen oder Streitigkeiten, die Anknüpfungspunkte zum rollenden oder ruhenden Straßenverkehr haben. Gerne stehen wir Ihnen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts z.B. für folgende Angelegenheiten zur Verfügung:

- Regulierung von Unfallschäden
- Straf- oder Bußgeldsachen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Trunkenheits- oder Drogenfahrten
- Führerscheinangelegenheiten bei Neuerwerb nach einer Entziehung und bei Anordnung einer MPU (medizinisch-psychologischer Untersuchung – früher „Idiotentest“) oder unberechtigten Auflagen der Fahrerlaubnisbehörde
- Vertragsangelegenheiten beim Kauf oder Verkauf neuer oder gebrauchter Fahrzeuge oder bei damit verbundenem Leasing beziehungsweise verbundener Finanzierung
- Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen nach einem Fahrzeugerwerb
- Streitigkeiten mit Ihrem Versicherer, wenn dieser zum Beispiel bei Ihnen
Regress des von ihm regulierten Schadensersatzes nehmen will oder bei unberechtigten Höherstufungen sowie generell bei Streitigkeiten mit Ihrem Kaskoversicherer
- Inanspruchnahme eines Unfall- oder Lebensversicherers

Für Ihre Besprechung mit unseren Anwälten sollten Sie bereits im Vorfeld die erforderlichen Unterlagen und Informationen zusammenstellen und zur Verfügung haben. Wenn Sie auf diese Weise das Ihre zur Vorbereitung des ersten Beratungsgespräches tun, kann der Anwalt Ihnen eine sachgerechte Einschätzung der Rechtslage geben, die Kosten kalkulieren und möglicherweise Rechtsstreite verhindern oder frühzeitig in die richtige Richtung lenken.

Sprechen Sie uns einfach an. Für den Bereich des Verkehrsrechts stehen Ihnen in allen Belangen die Kollegen Cord Ingendahl und Andrea Kalthoff sowie im Bereich des Verkehrsstrafrechts zusätzlich der Kollege Thomas Mühlbach jederzeit gerne zur Verfügung.

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