Verkehrsunfall
Sie hatten einen Verkehrsunfall und benötigen schnelle Hilfe? Melden Sie Ihren Unfall direkt über unser Kontaktformular oder per e-Mail an unfall@ra-ingendahl.de und einer unserer Sachbearbeiter setzt sich unverzüglich mit Ihnen in Verbindung.
Als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Erkennen Sie niemals die Schuld an einem Unfall an. Rufen Sie die Polizei hinzu und sprechen Sie mögliche Zeugen an bzw. notieren Sie deren Kennzeichen. Angaben zum Unfallhergang machen Sie am Besten schriftlich – über Ihren Anwalt. Erklärungen gegenüber der Polizei vor Ort an der Unfallstelle sollten, wenn überhaupt, nur die Fakten beinhalten.
- Hinsichtlich der Feststellung, Beseitigung und finanziellen Abwicklung eines Unfallschadens haben Sie das Recht, sich die Werkstatt, nötigenfalls einen Sachverständigen und Ihren Anwalt selbst auszuwählen und zu beauftragen!
- Die Kosten der professionellen Schadensabwicklung durch einen Anwalt trägt der Unfallverursacher bzw. dessen KFZ-Haftpflichtversicherung, auch bei (vermeintlichen) Bagatellschäden. Es gibt daher keinen Grund, sich als Laie selbst mit der gegnerischen Versicherung auseinanderzusetzen! Um dies ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu rücken, haben wir eine Aufklärungsaktion gestartet und die Internetseite www.kein-unfall-ohne-anwalt.de eingerichtet.
- Auch anfallende Sachverständigenkosten hat der Unfallverursacher bzw. dessen KFZ-Haftpflichtversicherung zu tragen, falls nicht bereits ein Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt ausreichend ist. Vor allem aber müssen Sie keinen von der Versicherung abgestellten Sachverständigen akzeptieren, auch wenn man Ihnen bei der Schadensmeldung etwas anderes erzählt.
- Lassen Sie sich nicht auf´s Glatteis führen und überlassen Sie die Regulierung eines Unfallschadens von vornherein Ihrem Anwalt! Begeben Sie sich gar nicht erst in die Hände der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung, indem Sie auch die erste Schadensmeldung durch den Anwalt vornehmen lassen. Wir machen Unfallregulierungen alltäglich und kennen uns aus.
Selbst wenn Sie glauben, alleinige Schuld an einem Unfall zu tragen, überlassen Sie die Beurteilung der Schuldfrage lieber Fachleuten. Häufig liegt der Fall anders, als Sie es sich – möglicherweise unter Schock stehend – denken. Die alleinige Schuld eines Einzelnen an einem Unfall ist die absolute Ausnahme. Neben dem subjektiven Verschulden gibt es zudem noch die sogenannte Gefährdungshaftung aus der allgemeinen Betriebsgefahr eines Fahrzeugs, weshalb selten genug am Ende bloß ein einzelner Unfallbeteiligter für den vollen Schaden einstehen muss.
Wir informieren Sie.
