Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht betrifft Rechtsfragen im direkten Verhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und einer Versicherungsgesellschaft, vom Abschluss eines Versicherungsvertrags über die (Schadens-)Abwicklung im Versicherungsfall bis hin zur Kündigung durch eine der Vertragsparteien. Es spielt aber auch eine Rolle bei der Durchsetzung von Direktansprüchen Dritter gegenüber Versicherern, z. B. bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, sowie von Regressansprüchen von Versicherern gegenüber Dritten nach erfolgter Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen, wenngleich es hierbei letztlich auf das materielle Recht anderer Gebiete ankommt.

Während etwa ein Rechtsstreit mit der Versicherung eines Unfallverursachers um Grund und Höhe der Haftung gegenüber dem Geschädigten in erster Linie dem Verkehrsrecht unterfällt, ist der Streit aus dem selben Unfallereignis mit der eigenen Versicherung, weil sie z.B. zu Unrecht gegnerische Schadensersatzansprüche reguliert hat und den eigenen Versicherten deshalb in der Prämie hochstuft, eine originäre Angelegenheit des Versicherungsrechts.

Wir unterstützen Sie in allen Angelegenheiten, die sich aus Ihrer Stellung als Versicherter oder Begünstigter sowie als Geschädigter im Versicherungsfall ergeben, insbesondere

- bei der rechtlichen Prüfung und Bewertung vor oder nach Abschluss von privaten Versicherungsverträgen jeglicher Art, wie z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Lebensversicherung (Risiko/Kapital), Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung oder Rechtsschutzversicherung, sowie beim Ausspruch von Kündigungen;
- bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Leistungsansprüchen nach Eintritt des Versicherungsfalls, wenn Ihr Versicherer diesen bestreitet oder die Eintrittspflicht ablehnt;
- bei Schwierigkeiten im Zuge der Abwicklung von Leistungsansprüchen in Bezug auf den Eintritt des Versicherungssschutzes (Wartezeit) sowie in Bezug auf Auszahlungszeitpunkt und Höhe der Versicherungsleistung.

Sie sollten möglichst schon im Vorfeld der Besprechung mit einem unserer Anwälte die erforderlichen Unterlagen und Informationen zusammenstellen und sodann zur Verfügung haben. Wenn Sie auf diese Weise das Ihre zur Vorbereitung des ersten Beratungsgespräches tun, kann der Anwalt Ihnen eine schnelle und sachgerechte Einschätzung der Rechtslage geben, die Kosten kalkulieren und möglicherweise Rechtsstreite verhindern oder frühzeitig in die richtige Richtung lenken.

Sprechen Sie uns einfach an. Für den Bereich des Versicherungsrechts steht Ihnen insbesondere die Kollegin Andrea Kalthoff jederzeit gern zur Verfügung.

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